SUPERCARDplus

Fragen? Hier finden Sie Antworten, die Ihnen weiterhelfen!
Bitte schauen Sie sich die folgenden Informationen an. Sicher haben wir auch für Ihr Anliegen eine Antwort.

Die häufigsten Anliegen unserer Kunden:

  • Adressänderung
    Ändern Sie Ihre Adresse praktisch mit diesem Formular.
  • Monatsrechnung
    Wann wird die Zahlung fällig, welcher Betrag ist zu zahlen, wie werden Zinsen berechnet und zahlen Sie per LSV oder Einzahlungsschein? Informationen finden Sie hier.
  • Ausgabenlimite
    Sie haben Fragen zur Ausgabenlimite oder möchten diese ändern? Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
  • PIN Code
    Was ist ein PIN-Code, wozu braucht man ihn, wie erhält man einen? Erklärungen finden Sie hier.
  • «3-D Secure»
    Was ist «3-D Secure» und wie funktioniert das Online-Einkaufen mit dieser neuen Technologie? Informationen finden Sie hier.
  • Vollmacht
    Ihr Ehepartner oder eine andere Person Ihres Vertrauens soll beispielsweise Zugriff auf Informationen zu Ihrer Kreditkarte haben? Eine Vollmacht erteilen Sie hier.
  • Diebstahl und Verlust
    Karte verloren oder gestohlen? Melden Sie den Verlust sofort, damit wir Ihre Karten unverzüglich sperren können.
    Informationen zu Haftung, Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten finden Sie hier.

Weitere Fragen und Antworten:

Fragen zur neuen SUPERCARDplus Visa Kreditkarte
  1. Warum gibt es jetzt neu die SUPERCARDplus als Visa Kreditkarte?
    • Seit Oktober kann in allen Coop-Verkaufsstellen flächendeckend mit einer Visa-Kreditkarte bezahlt werden. Dieser Vorgang ebnete den Weg für die Lancierung der neuen Kreditkarte SUPERCARDplus Visa. Ferner bevorzugt eine gewisse Kundengruppe eher Visa als MasterCard. Auch für diese wollte Coop und die Kartenherausgeberin Credit Suisse AG ein attraktives Angebot schaffen.
  2. Ist die Jahresgebühr der SUPERCARDplus Visa Kreditkarte ebenfalls gratis?
    • Ja, auch bei der SUPERCARDplus Visa entfällt die Jahresgebühr.
  3. Bietet die SUPERCARDplus Visa die gleichen Vorteile wie die SUPERCARDplus MasterCard?
    • Ja. Beide Supercardplus Kreditkarten, MasterCard oder Visa, bieten die gleichen attraktiven Vorteile: Keine Jahresgebühr, weltweit bargeldlos bezahlen und dabei erst noch wertvolle Superpunkte sammeln.
  4. Kann ich beide SUPERCARDplus Kreditkarten beantragen?
    • Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, beide Kreditkarten zu beantragen. Auf dem Kartenantrag können Sie bei beiden Kreditkarten ein Kreuz setzen. Der Beantragungs-Ablauf erfolgt in diesem Fall nur einmal.
  5. Ich besitze bereits eine SUPERCARDplus und möchte nun die andere Kreditkarte beantragen. Warum muss ich den gesamten Beantragungs-Ablauf erneut vornehmen?
    • Die beiden Kreditkarten lauten zwar auf den gleichen Namen SUPERCARDplus und bieten die gleichen attraktiven Vorteile, sie werden jedoch bei der Kartenherausgeberin Credit Suisse AG als eigenständige Produkte behandelt, weshalb es trotz Besitz einer SUPERCARDplus Kreditkarte notwendig ist, für die jeweils andere Kreditkarte den Beantragungs-Ablauf erneut vorzunehmen.
  6. Ich besitze bereits eine SUPERCARDplus und möchte nun die andere Kreditkarte beantragen. Hat dies einen Einfluss auf die Kreditkartenlimite?
    • Wenn Sie bereits eine SUPERCARDplus MasterCard oder Visa besitzen und nun die jeweils andere Kreditkarte erhalten, bleibt die Ausgabenlimite der bestehenden Karte unverändert. Die Ausgabenlimite der neuen Karte kann jedoch von jener der bestehenden deutlich nach unten abweichen. Rufen Sie nach Erhalt der neuen Kreditkarte beim Kundendienst (Telefonnummer +41 (0) 44 659 62 64) an, wenn Sie wünschen, die Kartenlimiten zwischen den beiden Karten neu zu verteilen.
Fragen zur SUPERCARDplus Designänderung
  1. Warum gibt es ein neues SUPERCARDplus-Kreditkartendesign?
    • Eine Kreditkarte wird i.d.R. alle 2 Jahre erneuert. Aufgrund des Starts der SUPERCARDplus im Juni 2006 und des damit verbundenen Austausches der ersten Karten im Mai 08 wurde der Zeitpunkt genutzt, die Karte noch ansprechender zu gestalten.
  2. Was verändert sich bei der schwarzen Karte?
    • Die schwarze SUPERCARDplus bietet die gleichen Leistungen wie die blaue SUPERCARDplus. Neu ist lediglich der goldene Chip. Dadurch erfolgt die Bezahlung in den meisten Geschäften weltweit durch Eingabe des PIN-Codes.
  3. Wird bei der schwarzen Karte eine Jahresgebühr erhoben?
    • Wie bei der blauen Kreditkarte fällt auch bei der schwarzen Kreditkarte dauerhaft keine Jahresgebühr an.
  4. Kann ich mit der blauen Karte weiterhin bei Coop und weltweit bezahlen?
    • Mit der blauen Karte können Sie selbstverständlich weiterhin bei Coop und weltweit bezahlen.
  5. Wie und wann erhalte ich die schwarze SUPERCARDplus?
    • Die blaue Karte wird zu gegebener Zeit automatisch durch die schwarze Karte ausgetauscht (spätestens kurz vor Ablauf des auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatums).
Generelle Fragen zur SUPERCARDplus
  1. Welchen Nutzen bringt mir die SUPERCARDplus?
    • Sie geniessen die Vorteile einer weltweit einsetzbaren Kreditkarte, ohne eine Jahresgebühr für die SUPERCARDplus zu bezahlen. Mit der SUPERCARDplus sammeln Sie für Einkäufe bei Coop und diversen Supercard-Partnerfirmen für jeden Franken in der Regel einen Superpunkt.* Ausserhalb von Coop und den diversen Supercard-Partnerfirmen* erhalten Sie pro 3 Franken Umsatz** einen Superpunkt.
    • *Details unter www.supercard.ch
      **Ausgenommen Gebühren, Zinsen, Bargeldbezüge, Rückbelastungen und Ausstände
  2. Wo kann ich die SUPERCARDplus einsetzen?
    • Sie ist eine weltweit akzeptierte Kreditkarte. Die SUPERCARDplus kann sowohl in jeder Coop Verkaufsstelle wie auch bei Millionen weiteren Verkaufspunkten rund um den Globus eingesetzt werden.
  3. Benötige ich für den Einsatz meiner SUPERCARDplus eine PIN?
    • Die SUPERCARDplus ist eine Chip & PIN Karte. Bei Coop (Supermärkte, City Warenhäuser, Bau+Hobby, Restaurants) werden Sie immer aufgefordert, Ihre PIN einzugeben. Die Nutzung der SUPERCARDplus ohne PIN ist an diesen Verkaufspunkten innerhalb der Coop Gruppe nicht möglich. Beim Bezahlen an den meisten Geräten werden Sie aufgefordert, Ihren PIN-Code einzugeben. Es ist darum wichtig, dass Sie Ihren PIN-Code auswendig kennen. Ob eine Zahltransaktion letztlich mittels Unterschrift oder PIN-Eingabe erfolgt, entscheidet immer das jeweilige Vertragsgeschäft im In- und Ausland.
  4. Muss ich Kunde bei der Credit Suisse AG sein, um eine SUPERCARDplus beantragen zu können?
    • Nein, die Karte kann unabhängig von einer Bankbeziehung zur Credit Suisse AG beantragt werden.
  5. Warum ist die Karte gratis? Was ist da ‚faul’ dran?
    • Coop und Swisscard wollen bewusst eine Karte anbieten, welche ein breites Publikum anspricht. Die SUPERCARDplus verfügt neben Ihrer Bargeldbezugs- und Zahlungsfunktionalität sowie der Anbindung an das Coop Supercard Programm über keinerlei weitere zusätzliche Leistungen, wie z.B. Versicherungen, Lounge-Zutritte oder Lifestyleservices.
  6. Was ist das minimale Jahreseinkommen, damit ich eine SUPERCARDplus beantragen kann?
    • Wenn Sie mindestens über ein Jahreseinkommen von CHF 35'000 verfügen und die von Swisscard gemachte Bonitätsprüfung positiv verlaufen ist, können Sie schon bald im Besitz der SUPERCARDplus sein.
  7. Weshalb muss ich Angaben zu meinem Vermögen auf dem Kartenantrag machen?
    • Swisscard kann die von Ihnen gemachten Angaben zum Vermögen in die Antragsprüfung einfliessen lassen. Dies ermöglicht es Swisscard, gegebenenfalls auch Kunden mit einem tieferen Jahreseinkommen als CHF 35'000 trotzdem eine Kreditkarte abzugeben.
  8. Wie steht es um den Datenschutz?
    • Sowohl Coop als auch die Credit Suisse AG als Kartenherausgeberin nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst.

      Coop hat und will bewusst keine „gläsernen Konsumenten“. Coop kann und will nicht wissen, was Herr und Frau Schweizer mit der Supercard bei Coop einkauft. Im Unterschied zu anderen Kundenbindungsprogrammen verschickt Coop deshalb auch keine Werbung, die sich am Einkaufszettel orientiert. Schon bei der Lancierung der Supercard im Jahre 2000 hat Coop mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zusammengearbeitet. Dieser hat 2005 bei der Supercard eine amtliche Datenschutzkontrolle durchgeführt und Coop gute Noten erteilt. Hervorgehoben wurde insbesondere, dass Coop Supercard keine Warenkorbauswertung vornimmt. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen wertet Coop das Einkaufsverhalten der Kundinnen und Kunden nicht individuell aus. Ob eine Kundin ein Gipfeli oder ein Weight Watchers Jogurt kauft, wird also nicht erfasst. Gleiches gilt für die Einkäufe in anderen Geschäften. Daran ändert sich auch bei der SUPERCARDplus nichts.

      Über einzelne Transaktionen gibt die Credit Suisse AG keine Auskünfte an Coop. Die Credit Suisse AG hat zudem keine Einsicht auf den Punktestand des Supercard-Kontos des Kunden. Wird mit der SUPERCARDplus in einem Geschäft eingekauft, so verbleiben die damit zusammenhängenden Daten beim Geschäft und der Credit Suisse AG, welche die Karte herausgibt. Selbst wenn in einer Coop Verkaufsstelle die SUPERCARDplus eingesetzt wird, erfährt Coop keinerlei Informationen über den Warenkorb. Coop weiss nicht, wo die Kundin oder der Kunde die Coop Kreditkarte einsetzt und wie viel oder was er oder sie damit einkauft. Die Credit Suisse AG ist die Herausgeberin der SUPERCARDplus, nicht Coop.
  9. Ich bin schon Mitglied bei Supercard. Erhalte ich nun meine SUPERCARDplus einfach zugestellt?
    • Nein, Sie müssen zunächst den Kartenantrag der SUPERCARDplus ausfüllen und die damit verbundenen allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Wir stellen Ihnen gerne eine SUPERCARDplus bei erfolgreicher Antragsprüfung zu.
  10. Ich interessiere mich für eine SUPERCARDplus, möchte mich aber nicht für das Supercard Prämien- und Punkteprogramm einschreiben. Kann ich trotzdem eine SUPERCARDplus erwerben?
    • Nein, die SUPERCARDplus ist ein Gemeinschaftsprodukt der Coop und Swisscard und verbindet die Zahl-und Bargeldbezugsfunktionalität der MasterCard und Visa mit dem Punkte- und Prämienprogramm von Supercard und ist nur in dieser Kombination erhältlich. Wenn Sie keine Prämie beziehen möchten, besteht auch die Möglichkeit, den Punktegegenwert in Franken für eine Gemeinnützige Organisation zu spenden (z.B. SOS-Kinderdorf oder Coop Patenschaft für Berggebiete).
Zu den Kreditkartenfunktionen der SUPERCARDplus
  1. Was soll ich tun, wenn ich bereits eine andere Kreditkarte besitze?
    • Wir empfehlen Ihnen, die SUPERCARDplus dennoch zu beantragen, um von den vielen Vorteilen dieser Karte zu profitieren. Wenn Sie Ihre bestehende Kreditkarte auch weiterhin als Ergänzung zur SUPERCARDplus nutzen, haben Sie damit noch höhere Flexibilität und mehr Sicherheit; beispielsweise für den Fall, wenn Ihnen mal eine Karte gestohlen werden sollte oder verloren geht.
  2. Wie hoch ist die Kartenlimite auf der SUPERCARDplus?
    • Die Vergabe der Kartenlimite ist abhängig von der Bonität des Antragsstellers. Die minimale Kartenlimite beträgt CHF 500.–; die maximale Limite ist CHF 10'000.–.
  3. Was muss ich machen, um eine höhere Limite als CHF 10'000.– zu erhalten?
    • Für eine höhere Limite empfehlen wir Ihnen ein anderes Credit Suisse AG Kartenprodukt, beispielsweise eine MasterCard Neutral Gold oder eine MasterCard Platinum, welche neben höheren Limiten auch über attraktive Zusatzleistungen verfügen. Informieren Sie sich unter http://www.swisscard.ch.
  4. Wie sind die Versicherungsleistungen der SUPERCARDplus?
    • Die SUPERCARDplus wird als reine Bargeldbezugs- und Zahlkarte mit Teilzahlungsoption angeboten. Um eine Gratis-Kreditkarte zu ermöglichen, wurde bewusst auf jegliche Art von Versicherungs- und sonstigen Zusatzleistungen verzichtet.
  5. Gibt es ein Bonusprogramm auf der SUPERCARDplus?
    • Das Bonusprogramm der SUPERCARDplus ist Supercard, das Loyalitätsprogramm von Coop. Beim Punktesammeln wird grundsätzlich unterschieden zwischen den Umsätzen im Coop (sowie diversen Supercard-Partnerfirmen) und in allen Geschäften, wo Sie das Logo Ihrer Kreditkarte sehen.
    • * Details unter www.supercard.ch
    • SUPERCARDplus Karteneinsatz bei den Coop Geschäftsstellen
      Beim Einsatz bei Coop und den Supercard-Partnerfirmen wird Ihnen pro CHF 1.– Kartenumsatz in der Regel 1 Superpunkt gutgeschrieben. Die Punkte werden dabei direkt auf Ihrem Supercard Konto gutgeschrieben. D.h. die SUPERCARDplus funktioniert bei Coop und den Supercard-Partnerfirmen exakt gleich wie Ihre bisherige Coop Supercard (daher auch der Barcode auf der Rückseite der SUPERCARDplus). Es gibt also neben den regulären Superpunkten keine zusätzlichen Punkte für die Bezahlung mit der SUPERCARDplus.
    • SUPERCARDplus Karteneinsatz in allen anderen Geschäften
      Beim Einsatz in anderen Geschäften (z.B. beim Coiffeur, in Boutiquen, bei der SBB, im Parkhaus etc.) wird Ihnen pro CHF 3.– Kartenumsatz 1 Superpunkt gutgeschrieben (ausgenommen Gebühren, Zinsen, Bargeldbezüge, Rückbelastungen und Ausstände).
  6. Wie hoch ist die Kartengebühr der SUPERCARDplus?
    • Die SUPERCARDplus beinhaltet keine Kartenjahresgebühr, weder für die Hauptkarte noch für allfällige Zusatzkarten. Denken Sie daran: je mehr Leute in Ihrem Haushalt die SUPERCARDplus einsetzen, umso mehr Superpunkte erhalten Sie gutgeschrieben.
  7. Kann ich eine Zusatzkarte für eine weitere Person beantragen?
    • Selbstverständlich können Sie für eine weitere Person eine Zusatzkarte ohne Jahresgebühr beantragen. Wir empfehlen diejenige Person in Ihrem Haushalt als Hauptkarteninhaber zu wählen, die über das höchste Einkommen verfügt. Dies deshalb, weil sich die Herausgabe einer Kreditkarte unter anderem nach der Höhe des Einkommens richtet.
  8. Kann ich mit der SUPERCARDplus die Zahlung nach Mass (Teilzahlungsoption)* nutzen?
    • Mit Unterzeichnung des Kartenantrages für die SUPERCARDplus unterschreiben Sie auch gleich die notwendige Kreditvereinbarung der Credit Suisse AG zur Aktivierung der Zahlung nach Mass „Teilzahlungsoption“. Sie erhalten also Ihre Monatsrechnungen zusammen mit einem Einzahlungsschein und können die Teilzahlungsoption Ihrer SUPERCARDplus nutzen, sobald diese von der Herausgeberin bestätigt wurde. So haben Sie jeden Monat die Option zu entscheiden, ob Sie die Zahlung nach Mass nutzen wollen und nur einen Teil der Rechnung einzahlen wollen (5% des Rechnungsbetrages, mindestens CHF 50.–) oder ob Sie jeweils sofort den ganzen Rechnungsbetrag einzahlen.
    • * Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 KWG)
  9. Kann ich mit der SUPERCARDplus auch per LSV bezahlen?
    • Ja, dann wird Ihnen jeweils der gesamte ausstehende Rechnungsbetrag auf Ihrem Bankkonto belastet. In diesem Fall bitten wir Sie, sich bei uns zu melden (Telefon 044 659 66 26).
  10. Was passiert wenn ich meine Supercard künden will, meine SUPERCARDplus jedoch behalten möchte?
    • Grundsätzlich geht das nicht. Die SUPERCARDplus hat immer auch eine Punktesammelfunktion. Für Umsätze in anderen Geschäften werden Ihnen immer Superpunkte gutgeschrieben. Bei Coop können Sie – wenn Sie das wollen – die SUPERCARDplus nur für das Bezahlen verwenden; wenn Sie dem Kassierpersonal die SUPERCARDplus nicht zum Einscannen des Supercard-Barcodes geben, dann werden diese Einkäufe auch nicht bepunktet.
  11. Was passiert mit der Supercard, wenn ich meine SUPERCARDplus künde?
    • Wenn Sie Ihre SUPERCARDplus künden, können Sie Ihre Supercard weiterhin ganz normal einsetzen.

Zum Supercard Prämienprogramm
Fragen und Antworten finden Sie unter www.supercard.ch

Generelle Fragen zur Kreditkarte
  1. Was muss ich beim Bargeldbezug beachten?
    • Der Bargeldbezug über den Bancomat (im In- und Ausland) ist kostenpflichtig; d.h. es werden Ihnen pro Bargeldbezug Kommissionen in Rechnung gestellt. Derzeit betragen diese in der Schweiz 3.75% oder aber mindestens CHF 5.–. Im Ausland sind es 3.75% oder mindestens CHF 10.–.
  2. Was muss ich tun, wenn ich umziehe?
    • Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderung unter Angabe Ihrer Kreditkartennummer schriftlich oder telefonisch mit. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, Ihre persönlichen Angaben noch nicht via E-Mail zuzustellen.

      Die Postadresse lautet:
      Swisscard AECS AG, Maintenance, Neugasse 18, Postfach, 8810 Horgen
      Tel. +41 (0)44 659 66 26
      Fax +41 (0)44 659 66 25
  3. Was muss ich tun, wenn meine Karte beschädigt ist?
    • Bitte fordern Sie eine neue Karte schriftlich oder telefonisch bei uns an und senden Sie uns die beschädigte Karte sofort – für Ihre Sicherheit in zwei Teile zerschnitten – zurück. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.– erhoben.

      Die Postadresse lautet:
      Swisscard AECS AG, Neugasse 18, Postfach, 8810 Horgen
      Tel. +41 (0)44 659 66 26
      Fax +41 (0)44 659 66 25
  4. Was muss ich tun, wenn eine Zahlung falsch belastet wurde?
    • Sind Sie mit einer Belastung/Gutschrift nicht einverstanden, bitten wir Sie, dies bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Monatsrechnung telefonisch oder schriftlich zu melden. Nur so können wir auch sicherstellen, dass Ihr Anliegen gemäss den internationalen Richtlinien verarbeitet werden kann.
  5. Was muss ich in Notfällen tun, z.B. wenn ich meine Karte verloren habe?
    • Falls einmal das Glück nicht auf Ihrer Seite sein sollte und Ihre Karte verloren geht oder bei anderen Notfällen, rufen Sie bitte sofort unseren 24-h Service an. Dort wird Ihre Karte umgehend gesperrt:
      +41 44 659 69 00
  6. Wer haftet bei einem Betrugsfall mit meiner Karte?
    • Wenn Sie die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten eingehalten haben, haften Sie nicht für den Schaden, der durch missbräuchliche Verwendung der Karte seit ihrem Verlust entstanden ist. Einen Schaden müssen Sie der Swisscard AECS AG unverzüglich melden, spätestens jedoch 30 Tage schriftlich nach Erhalt der Monatsrechnung der entsprechenden Rechnungsperiode. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Schadenformulars ist dieses ausgefüllt und unterzeichnet an die Swisscard AECS AG zurückzusenden.
  7. Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland mit der Karte bezahlen will?
    • Kreditkarten sind ein hervorragendes Zahlungsmittel auf Reisen, das gegenüber Bargeld zahlreiche Vorteile hat: Keine Umtriebe mit der Beschaffung von Fremdwährungen und dem Zurückwechseln, Teilzahlungsoption, Sicherheit bei Diebstahl sowie Vergünstigungen durch Bonusprogramme.
  8. Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr für Transaktionen in Fremdwährungen?
    • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 1.5 %. Diese deckt unter anderem folgende Kostenfaktoren ab: Beschaffung, Handling und Absicherung von Fremdwährungen, höheres Betrugsrisiko im Ausland, fremdwährungsbedingte Infrastrukturkosten, erhöhter Abklärungsaufwand für Rückfragen/ Reklamationen bei Fremdwährungstransaktionen, spezielle Auslanddienstleistungen (u.a. 24-h- Kartenersatz, Unterstützung vor Ort).
  9. Wer ist Swisscard, die Herauasgeberin der SUPERCARDplus Kreditkarten?
    • Im Auftrag der Credit Suisse AG übernimmt Swisscard die Verantwortung für Produktentwicklung und -management, Marketing und Vertrieb, Kundendienst, Risikomanagement, Kartenverarbeitung sowie Entwicklung/Betreuung der Zusatzdienstleistungen und Kundenbindungsprogramme aller Kreditkarten der Credit Suisse AG. Swisscard erbringt diese Dienstleistungen für American Express, MasterCard und Visa Kreditkarten.

Karten-Tipps

Hier finden Sie wertvolle Tipps für den Gebrauch Ihrer SUPERCARDplus.

Achtung

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SUPERCARDplus Credit Cards, issued by Credit Suisse AG, processed by Swisscard AECS AG


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