Jedes Nahrungsmittel ist unterschiedlich lang halt- und geniessbar. Bei der richtigen Lagerung und Berücksichtigung von Verbrauchsdatum und den Regeln zum Mindesthaltbarkeitsdatums können Sie sicher gehen, dass die Hygiene jederzeit gewährleistet ist und dem Genuss nichts im Wege steht. Aber auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind viele Lebensmittel noch geniessbar, wenn sie weder in Aussehen, Geruch noch Geschmack auffällig sind.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) garantiert der Hersteller, dass die Lebensmittel bei angemessener Lagerung mindestens bis zu diesem Stichtag einwandfrei und ohne Qualitätseinbussen bleiben. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können diese Lebensmittel noch problemlos konsumiert werden, wenn sie in Aussehen, Geruch und Geschmack nicht auffällig sind.
Beachten Sie: Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für original verschlossene Verpackungen und bei Einhaltung der angegebenen Aufbewahrungsbedingungen. Nach dem Öffnen der Verpackung gelangen Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen von aussen an das Lebensmittel und verursachen und beschleunigen den Verderbnissprozess.
Verbrauchsdatum
Im Unterschied zum Mindesthaltbarkeitsdatum gibt das Verbrauchsdatum bei den Frischprodukten den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel spätestens verzehrt werden sollte. Das Verbrauchsdatum ist vorgeschrieben für leicht verderbliche oder hygienisch kritische Lebensmittel wie zum Beispiel Frischgeflügel oder Hackfleisch. Entsorgen Sie Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum korrekt, wenn möglich über die Grüngut-Sammlung für Küchenabfälle und Speisereste.
Die Dauer der Haltbarkeit wird vom Hersteller festgelegt. Dieser garantiert bis zu dem angegebenen Zeitpunkt eine einwandfreie Qualität seiner Ware. Auf einigen Verpackungen werden in Verbindung mit dem Haltbarkeitsdatum Hinweise zu den Lagerbedingungen angegeben. Welche Bedeutung diese haben, sehen Sie in der Tabelle.